Stand: Juli 2026. Grundlage ist das Landesprogramm „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028". Fördersätze, Beträge und Fristen können sich ändern – prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen offiziellen Angaben (Landesregierung Südtirol / hds).
Wer fördert – und wen?
Gefördert wird über die Landesregierung Südtirol (Autonome Provinz Bozen-Südtirol). Antragsberechtigt sind vor allem Kleinstunternehmen:
- Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Konsortien und Zusammenschlüsse
- Freiberufler und Selbständige (unter bestimmten Bedingungen)
- Tätigkeit in Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus
- Kleinstunternehmen-Kriterium: weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme
Der Wirtschaftsverband hds begleitet das Ganze zusätzlich mit dem Programm „Go digital!" (Beratung und Schulungen).
Was gefördert wird
Für digitale Vorhaben ausdrücklich förderfähig sind unter anderem:
- Internetauftritt und E-Commerce – also genau eine neue Website oder ein Online-Shop
- Schulungen, Coaching und Beratung
- Leistungen von Social-Media-Managern
- Software, Cloud- und KI-Dienste
- Softwarelizenzen
Nicht gefördert werden: Personalkosten, Hardware, Reisekosten, Werbung, Mehrwertsteuer und Leistungen zwischen Verwandten.
Das heißt konkret: Sowohl eine neue Website als auch KI- und Automatisierungsprojekte fallen in die förderfähigen Kategorien.
Wie viel gibt es?
- Fördersatz: bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben (De-minimis-Regelung).
- Projektgröße: anerkannte Ausgaben zwischen 2.000 und 15.000 € pro Projekt.
Bei einem Projekt von 10.000 € können also bis zu 6.000 € zurückkommen – der Unterschied zwischen „später mal" und „jetzt".
Die Frist – der wichtigste Punkt
- Anträge sind jährlich bis zum 30. September einzureichen.
- Der Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden. Wer erst beauftragt und dann fördern will, geht leer aus.
- Eingereicht wird über das CIVIS Südtiroler Bürgernetz (Dienst-ID 1045225).
So gehen Sie vor
- Prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind (Kleinstunternehmen-Kriterien oben).
- Angebot einholen – ein sauberer Kostenvoranschlag ist Teil des Antrags. Darwin's liefert Ihnen das in der passenden Form.
- Antrag über CIVIS stellen – vor Projektbeginn.
- Bewilligung abwarten, dann umsetzen.
- Abrechnen und Nachweise einreichen.
Worauf Sie achten müssen
- Reihenfolge: erst Antrag, dann beauftragen. Nie umgekehrt.
- Frist: 30. September – verpasst ist verpasst.
- Belege: sauber dokumentieren, sonst keine Auszahlung.
- Aktualität: Das Programm läuft 2025–2028, Details können sich pro Jahr ändern. Im Zweifel bei der Landesförderung oder beim hds nachfragen.
Wie Darwin's dabei hilft
Wir sind keine Förderberatung – aber wir kennen den Ablauf und liefern Ihnen, was Sie für den Antrag brauchen: ein klares, förderkonformes Angebot für Website oder Digitalisierungsprojekt. Die Antragstellung über CIVIS machen Sie selbst (oder Ihr Steuerberater); wir sorgen dafür, dass das Projekt dahinter sitzt.
Fazit
Bis zu 60 % Zuschuss, bis zu 15.000 € Projektvolumen, Frist 30. September, Antrag vor Beginn: Wer eine Website oder ein Digitalisierungsprojekt plant, sollte die Förderung nicht liegen lassen. Der erste Schritt ist ein förderfähiges Angebot – der zweite der rechtzeitige Antrag.
Sie planen ein Website- oder Digitalisierungsprojekt und wollen die Förderung nutzen? Sprechen Sie mit uns – wir liefern das passende Angebot →
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Website? Bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben, bei Projekten zwischen 2.000 und 15.000 € – abhängig von Ihrem Vorhaben und der Bewilligung.
Bis wann muss ich den Antrag stellen? Regulär bis zum 30. September des Jahres – und immer, bevor Sie das Projekt starten. Einreichung über das CIVIS Bürgernetz.
Ist mein Betrieb antragsberechtigt? Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind (unter 10 Mitarbeitende, max. 2 Mio. € Umsatz/Bilanz) in Handwerk, Handel, Dienstleistung, Industrie oder Tourismus – in der Regel ja.
Übernimmt Darwin's den Förderantrag? Wir liefern das förderkonforme Angebot und die Projektunterlagen. Die Antragstellung über CIVIS läuft über Sie oder Ihren Steuerberater.

