Wissen

Förderung für Website & Digitalisierung in Südtirol

Viele Südtiroler Betriebe zahlen ihre Website und ihre Digitalisierungsprojekte voll aus eigener Tasche – obwohl das Land bis zu 60 % zuschießt. Dieser Überblick zeigt, wer die Förderung bekommt, wie viel drin ist und worauf Sie achten müssen.

Stand: Juli 2026. Grundlage ist das Landesprogramm „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028". Fördersätze, Beträge und Fristen können sich ändern – prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen offiziellen Angaben (Landesregierung Südtirol / hds).

Wer fördert – und wen?

Gefördert wird über die Landesregierung Südtirol (Autonome Provinz Bozen-Südtirol). Antragsberechtigt sind vor allem Kleinstunternehmen:

  • Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Konsortien und Zusammenschlüsse
  • Freiberufler und Selbständige (unter bestimmten Bedingungen)
  • Tätigkeit in Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus
  • Kleinstunternehmen-Kriterium: weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme

Der Wirtschaftsverband hds begleitet das Ganze zusätzlich mit dem Programm „Go digital!" (Beratung und Schulungen).

Was gefördert wird

Für digitale Vorhaben ausdrücklich förderfähig sind unter anderem:

  • Internetauftritt und E-Commerce – also genau eine neue Website oder ein Online-Shop
  • Schulungen, Coaching und Beratung
  • Leistungen von Social-Media-Managern
  • Software, Cloud- und KI-Dienste
  • Softwarelizenzen

Nicht gefördert werden: Personalkosten, Hardware, Reisekosten, Werbung, Mehrwertsteuer und Leistungen zwischen Verwandten.

Das heißt konkret: Sowohl eine neue Website als auch KI- und Automatisierungsprojekte fallen in die förderfähigen Kategorien.

Wie viel gibt es?

  • Fördersatz: bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben (De-minimis-Regelung).
  • Projektgröße: anerkannte Ausgaben zwischen 2.000 und 15.000 € pro Projekt.

Bei einem Projekt von 10.000 € können also bis zu 6.000 € zurückkommen – der Unterschied zwischen „später mal" und „jetzt".

Die Frist – der wichtigste Punkt

  • Anträge sind jährlich bis zum 30. September einzureichen.
  • Der Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden. Wer erst beauftragt und dann fördern will, geht leer aus.
  • Eingereicht wird über das CIVIS Südtiroler Bürgernetz (Dienst-ID 1045225).

So gehen Sie vor

  1. Prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind (Kleinstunternehmen-Kriterien oben).
  2. Angebot einholen – ein sauberer Kostenvoranschlag ist Teil des Antrags. Darwin's liefert Ihnen das in der passenden Form.
  3. Antrag über CIVIS stellen – vor Projektbeginn.
  4. Bewilligung abwarten, dann umsetzen.
  5. Abrechnen und Nachweise einreichen.

Worauf Sie achten müssen

  • Reihenfolge: erst Antrag, dann beauftragen. Nie umgekehrt.
  • Frist: 30. September – verpasst ist verpasst.
  • Belege: sauber dokumentieren, sonst keine Auszahlung.
  • Aktualität: Das Programm läuft 2025–2028, Details können sich pro Jahr ändern. Im Zweifel bei der Landesförderung oder beim hds nachfragen.

Wie Darwin's dabei hilft

Wir sind keine Förderberatung – aber wir kennen den Ablauf und liefern Ihnen, was Sie für den Antrag brauchen: ein klares, förderkonformes Angebot für Website oder Digitalisierungsprojekt. Die Antragstellung über CIVIS machen Sie selbst (oder Ihr Steuerberater); wir sorgen dafür, dass das Projekt dahinter sitzt.

Fazit

Bis zu 60 % Zuschuss, bis zu 15.000 € Projektvolumen, Frist 30. September, Antrag vor Beginn: Wer eine Website oder ein Digitalisierungsprojekt plant, sollte die Förderung nicht liegen lassen. Der erste Schritt ist ein förderfähiges Angebot – der zweite der rechtzeitige Antrag.

Sie planen ein Website- oder Digitalisierungsprojekt und wollen die Förderung nutzen? Sprechen Sie mit uns – wir liefern das passende Angebot →


Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Website? Bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben, bei Projekten zwischen 2.000 und 15.000 € – abhängig von Ihrem Vorhaben und der Bewilligung.

Bis wann muss ich den Antrag stellen? Regulär bis zum 30. September des Jahres – und immer, bevor Sie das Projekt starten. Einreichung über das CIVIS Bürgernetz.

Ist mein Betrieb antragsberechtigt? Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind (unter 10 Mitarbeitende, max. 2 Mio. € Umsatz/Bilanz) in Handwerk, Handel, Dienstleistung, Industrie oder Tourismus – in der Regel ja.

Übernimmt Darwin's den Förderantrag? Wir liefern das förderkonforme Angebot und die Projektunterlagen. Die Antragstellung über CIVIS läuft über Sie oder Ihren Steuerberater.